Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenminimierung

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Das Konzept der Datenminimierung ist ein essenzieller Bestandteil des Datenschutzes und basiert auf der Logik, dass jegliche personenbezogene Daten, die gesammelt und verarbeitet werden, nur auf das nötige reduziert werden müssen. Somit ist es den Verantwortlichen nicht erlaubt, überschüssige Datensätze zu sammeln. Dementsprechend wird die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen geschützt. Darüber hinaus beschränkt man auch den Schaden bei potenziellen Datenlecks.

Vor allem die Identifizierbarkeit durch personenbezogenes Daten muss eingeschränkt werden, somit sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, durch Anonymisierung und Pseudonymisierung Datensätze zu verschlüsseln, sodass unbefugte Personen, die personenbezogene Daten nicht zu einer Identifizierbaren Person zuordnen können. Ebenfalls aber auch sind Unternehmen oder Organisationen verpflichtet, Mechanismen zu implementieren, welche dafür sorgen, dass nur minimal erforderliche Datenmengen erfasst und verarbeitet werden. Somit benötigt man einen ausgeplanten Datenerhebungsprozess.

Die Datenschutz-Grundverordnung betont nochmal aufs genaueste, dass Organisation und Unternehmen, welche personenbezogene Daten verarbeiten, auf das Minimale reduzieren sollen und dementsprechend ihre Verarbeitungspraktiken anpassen.