In Organisationen oder Unternehmen spielt der Datenschutzbeauftragte eine essenzielle Rolle, da dieser für die Überwachung, Beratung und Sicherstellung der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist. Diese müssen gemäß dem Datenschutzgesetzes verwahrt und verwaltet werden. Die Europäische
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass man einen
Datenschutzbeauftragten in solchen Unternehmen oder Organisationen hat, sodass die Sicherstellung der Daten garantiert werden kann.
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:
- Datenschutzkonformität: Jegliche Prozesse der Verwaltung und Verwahrung, die mit datenschutzrelevanten Daten zu tun haben, werden von den Datenschutzbeauftragten ordnungsgemäß durchgeführt.
- Beratung: Verschiedene Abteilungen eines Unternehmens oder einer Organisation werden von Datenschutzbeauftragten über Lücken oder Optimierungsprozesse in Bezug auf datenschutzrelevante Daten informiert und verbessert.
- Ansprechpartner: Falls erforderlich, fungiert der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden und arbeitet mit ihnen zusammen