Damit betroffene Personen ihre Sicherheit und Privatsphäre aufs volle ausleben können, gibt es die Datenschutzgrundsätze (DSG) Schweiz. Man will mit diesen Datenschutzgrundsätzen sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten von einzelnen Individuen geschützt sind. Um betroffenen Personen ein Recht auf ihre Daten zu gewährleisten, gibt es folgende Grundsätze, welche fundamental mit dem Bundesgesetz verankert sind und von jedem Unternehmen oder Organisation berücksichtigt werden müssen.
Kernaspekte der Datenschutzgrundsätze DSG Schweiz:
Darüber hinaus spielt die Datenminimierung eine große Relevanz. Und zwar besagt diese, dass nur notwendige Daten, die für den Zweck nötig sind, verarbeitet werden dürfen. Somit begrenzt man die Datenverarbeitung nur auf das Relevante. Ein weiterer Grundsatz ist, dass jegliche Daten, welche für den Verarbeitungsprozess benötigt werden, auch im neuesten Zustand sein müssen. Falls Daten nicht der Richtigkeit entsprechen, haben betroffene Personen das Recht darauf, diese zu verbessern und aktualisieren zu lassen.
Somit haben Betroffene diverse Rechte, welche Ihnen gewährt werden, um ihre Sicherheit und Privatsphäre zu gewährleisten, dazu zählen auch das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.