Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bundesorgan Datenschutz

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Assoziiert ist der Begriff “Bundesorgan Datenschutz” mit dem Datenschutz von Deutschland. Als Bundesorgan ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (abgekürzt BfDI) dazu fähig, assoziiert zu werden. Dabei hat dieser die Zuständigkeit Unternehmen, Organisation und Institutionen darüber zu kontrollieren, dass alle Etappen der Datenverarbeitung in einem rechtskonformen Gestell ausgeübt werden. Angestrebt wird der Schutz der Privatsphäre und Sicherheit von Einzelnen. Der Sitz dieser unabhängigen Institution befindet sich in Bonn. Wichtigkeit trägt der Sitz bei Datenschutzverstößen sowie bei der Beratung der öffentlichen Stellen. Nicht ist nur der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit für den Schutz personenbezogener Daten verpflichtet.

Datenschutz auf der Landesebene

Außerdem haben alle Bundesländer einen Datenschutzbeauftragten, welcher alle Etappen der Datenverarbeitung auf ihre datenschutz-Rechtmäßigkeit kontrolliert. Bei Vorliegen einer Unrechtmäßigkeit führt er die Rechtskonformität herbei. Sinn und Zweck dieser unabhängigen Organe ist es, für die Unternehmen, Organisationen oder Institutionen festzustellen, dass diese keine Datenschutzverstöße begehen und die Sicherheit der Betroffenen gewährleisten.