Im Zusammenhang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz ist der “Verantwortliche” eine Schlüsselperson in einem Unternehmen, welche die Entscheidungskraft besitzt, in welchem Umfang und warum personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese Person kann eine natürliche oder juristische sein und hat eine Kernrolle in jedem Unternehmen. Der Hintergrund, warum man solch eine Person in einem Unternehmen vertritt, ist , dass jegliche Datenverarbeitungsprozesse Datenschutzkonform ablaufen. Man will vor allem im Fall eines Cyber-Angriffs sichergehen, dass das Ausmaß aufs äußerst minimale eingeschränkt wird, damit die betroffenen Personen nicht ihre Privatsphäre und Sicherheit ausleben können.
Pflichten eines Verantwortlichen DSG Schweiz
Transparenz: Betroffene Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen vom Verantwortlichen informiert werden, in welchem Ausmaß die Daten verarbeitet werden und welchen Nutzen diese erfüllen werden. Dies sorgt für eine Transparente und klare Benutzung der personenbezogenen Daten, welcher auf ein Vertrauens Fundament aufbaut.
Rechtmäßigkeit: Um Datenschutzverletzungen zu vermeiden, sollten jegliche Datenverarbeitungsprozesse in einem rechtskonformen Rahmen geschehen, sodass weder Unternehmen noch betroffene Personen zu Schaden kommen.
Datensicherheit: Die Vermeidung von Identifizierbarkeit von realen Personen durch personenbezogene Daten durch verschiedene Sicherheitsmethoden, welche die Identifizierbarkeit von Betroffenen vermeidet. Einer dieser Möglichkeiten sind Hashing, welche die Daten der Betroffenen unlesbar umwandeln, externe Personen können damit die personenbezogenen Daten lesen und diese den einzelnen Personen zuordnen.