Im Datenschutzgesetz der Schweiz stehen viele Vorschriften für den Schutz der Privatsphäre und den persönlichen Daten von Personen. Das DSG hat das Hauptziel Verletzung zu vermeiden, obwohl es sehr viele verschiedene Arten der Verletzung gibt.
- Persönlichkeitsverletzungen: Im DSG sind Persönlichkeitsverletzungen als Verstöße bei Datenangegeben, die möglicherweise die Privatsphäre anderer verletzen könnte
- Verantwortung und Haftung: Verantwortliche, die persönliche Daten verarbeiten, tragen die Verantwortung, dass sie Sicherheitsmaßnahmen durchführen, damit Persönlichkeitsverletzungen vermieden werden
- Bei Verletzungen benötigt man eine Meldepflicht: Die Verantwortliche haben die Pflicht Persönlichkeitsverletzungen sofort zu melden
Es müssen seitens der Personen, welche die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten vornehmen, gewisse Maßnahmen für die Sicherheit dieser Daten vorgenommen werden. Diese sind organisatorische als auch technische Maßnahmen. Wenn diese Pflichten verletzt werden kann es für den Betroffenen zur Haftung der Schäden führen. Das Ziel des DSG ist es vor Verletzungen der Persönlichkeit durch Persönliche Daten zu vermeiden und außerdem die Verantwortlichen dazu zu verleiten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.