Besonders schützenswerte Personendaten sind Daten, die besonders geschützt werden. Dies kann aufgrund eines besonderen Charakters oder anderen ähnlichen Vorfällen sein.
Folgende Kategorien werden/können als besonders schützenswerte Personendaten sein:
- Angaben der Rasse oder ethnischer Herkunft
- Angaben der politischen Meinungen
- Angaben der religiösen Überzeugungen
- Angaben der Gewerkschaftszugehörigkeit
- Angaben der biometrischen Daten (Bsp.: Fingerabdruck)
- Angaben des Gesundheitszustandes
- Angaben zu der sexuellen Orientierung
Für den Umgang mit diesen Daten muss eine Einwilligung vorliegen, welcher schriftlich durch Den jeweiligen Betroffenen abgegeben wird.
Beispiele für Verbreitung solcher Daten können folgende sein:
- Angaben zu dem Gesundheitszustand und anderen Gesundheitsdaten durch ein Krankenhaus
- Angaben der biometrischen Daten durch einen Arbeitgeber
- Angaben zu der sexuellen Orientierung durch eine Dating-App
Das Recht der Betroffenen, nämlich ,,Recht auf informationelle Selbstbestimmung‘‘ ist nicht zu verletzen. Gewährleistet wird dies dann, wenn Datenschutzvorschriften zum ,,Umgang mit besonders schützenswerten Daten‘‘ beachtet werden.