Urheberprinzip ist das rechtliche Prinzip zwischen einem Urheber und seinem Werk. Durch dieses Prinzip werden die Rechte des Urhebers geschützt sowie dem Urheber spezielle Rechte eingeräumt, also z. B. das Recht zum Vervielfältigen und Verbreiten. Außerdem müssen Urheber sich keine Sorgen machen, das sie dieses Recht nicht bekommen da das Urheberrecht automatisch entsteht, sobald ein Werk in irgendeiner Form festgehalten wird, es wird also kein extra verfahren benötigt.
Das Urheberrecht gilt normalerweise bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, und sobald dieser Schutz aufgelöst ist, gilt das Werk als gemeinfrei, das heißt das es von jedem ohne Risiken nutzen darf.
Allerdings gilt das Urheberrecht nicht absolut, es unterliegt bestimmten Einschränkungen, die es erlauben unter bestimmten Bedingungen für bestimmte Zwecke diese Werke trotz des Urheberrechts zu nutzen und ohne vorher die Zustimmung des Urhebers einzuholen.
Damit der Zugang bzw. die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu erleichtern, und gleichzeitig eine faire Vergütung für den Urheber zu gewährleisten, gibt es spezielle Organisationen die Gebühren für die Nutzung, im Namen der Urheber, einsammeln. Man nennt diese Organisationen auch Verwertungsgesellschaften. Gerade durch das Internet entstehen neue Herausforderungen wie die unkontrollierte Verbreitung und Vervielfältigung von Werken im Internet. Deshalb haben mittlerweile viele Anbieter Systeme zur Rechtsverwaltung eingeführt.
Trotz der Schutzmaßnahmen des Urheberrechts kommt es häufig zu Verletzungen dieses Rechts. Dazu gehören unter anderem das unerlaubte Kopieren, Verbreiten und öffentliche Wiedergeben von urheberrechtlich geschützten Werken. Solche Handlungen können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.