Als Verwerter wird eine Person bzw. Organisation bezeichnet, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk wirtschaftlich nutzt. Dazu gibt es verschiedene Methoden, einschließlich des Verkauf, Vermietung oder die Lizenzierung des Werkes an dritte.
Damit man als Verwerter tätig sein darf muss man erst einmal die Verwertungsbefugnisse besitzen, bedeutet das dieser Inhaber der Nutzungsrechte sein muss.
Ansonsten wäre es laut § 106 UrhG Illegal ein urheberrechtlich Geschützes Werk zu verwerten. Jemand der ein Werk bspw. Vervielfältigt kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.
Die Rolle des Verwerters ist von zentraler Bedeutung im Kontext des geistigen Eigentums. Durch die ordnungsgemäße Verwertung von Werken können Urheber ihre Werke schützen und gleichzeitig deren Nutzung durch andere ermöglichen. Dies fördert die Verbreitung und Zugänglichkeit von Kultur und Wissen und trägt zur Förderung von Innovation und Kreativität bei.