„Verwertungsgesellschaften“ sind Organisationen, die die Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern an ihren Werken wahrnehmen und eine wichtige Rolle, für die kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe der Urheber in der digitalen Gesellschaft spielen. Sie schließen Verträge mit Nutzern ab, die die Werke öffentlich zugänglich machen oder vervielfältigen wollen, und verteilen die daraus entstehenden Einnahmen an die Urheber.
Verwertungsgesellschaften unterliegen dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt. Sie sind transparent und demokratisch organisiert und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Sie vergeben Nutzungsrechte für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke zu pauschalen Bedingungen an jedermann. Sie erhalten dafür Festvergütungen wie die Bibliotheksvergütung oder die Abgabe für Leermedien und verteilen diese an die Urheber.
Zu den bekanntesten Verwertungsgesellschaften in Deutschland gehören die GEMA für Musikwerke, VG Bild-Kunst für bildende Kunst und Fotografie und die VG Wort für Texte. Diese Organisationen spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz der Rechte der Urheber und bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und Kreativität. Sie arbeiten auch international zusammen, um grenzüberschreitende Nutzungen zu ermöglichen und abzurechnen.