Ein Künftiger Markeninhaber ist eine Person, die beabsichtigt eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden, und so den rechtlichen Schutz sowie die Rechte dieser Marke zu erhalten.
Häufig wird der Begriff im Zusammenhang mit der Markenanmeldung verwendet, da bevor die Marke offiziell registriert und der Antragsteller zum Markeninhaber wird, diese erst einmal angemeldet werden muss.
Dafür muss der künftige Markeninhaber erst einmal verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört eine umfassende Markenrecherche, die Erstellung eines präzisen Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen und die Einreichung des Antrags bei der zuständigen Markenbehörde.
Um eine Markenanmeldung erfolgreich durchzuführen, werden folgende Dokumente benötigt:
- Angaben zum Markenanmelder
- Darstellung der Marke
- Gewünschte Markenform
Während des Anmeldeprozess erhält der künftige Markeninhaber bestimmte Pflichten, wie die Pflicht genaue und vollständige Informationen zu liefern und alle anfallenden Gebühren zu bezahlen. Außerdem muss nach der Registrierung der Marke er diese aktiv nutzen und schützen.
Wenn der künftige Markeninhaber plant, seine Marke zu vermarkten, kann ein Markenlizenzvertrag hilfreich sein. Die IHK München bietet dazu eine Checkliste an.