Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bibliothekstantieme

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

Einfach die erforderliche Datenschutzdokumentation nach DSGVO für Dein Unternehmen oder Verein online generieren.

Die Bibliothekstantieme sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern. Die Bibliothekstantieme ist eine finanzielle Vergütung für die Rechteinhaber, da die meisten ihrer Werke kostenlos von den Bibliotheken an die Nutzer ausgeliehen werden. Die Bibliothekstantieme wird von Bibliotheken an die Rechteinhaber bezahlt.  

Die genaue Auszahlung hängt von den jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesetzen in Ländern. In Deutschland müssen alle Bibliotheken 3-4 Cent pro Ausleihe an die Verwertungsgesellschaft „VG Wort“ zahlen. Damit die Autoren der Werke ihre Vergütung bekommen, müssen sie sich bei dem entsprechenden Verwertungsgesellschaft anmelden. Die Werke müssen auch angemeldet werden, sonst fließen sie in die Berechnung nicht ein. Die Bibliothekstantieme gilt für viele urheberrechtlich geschützte Werke in Deutschland, wie Bücher, Zeitschriften, Filme Musik und Hörbücher. Natürlich gibt es auch Werke, die ausgeschlossen werden können. Solche Situationen werden zwischen den Autoren und Verwertungsgesellschaften besprochen. Die Bibliothekstantieme wurde das erste Mal in Österreich im § 16a des 1936 erlassenen Urheberrechtsgesetzes geregelt.