Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Nutzungsart

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Nutzungsarten gibt es sehr viele. In dem Fall bezeichnet der Begriff „Nutzungsart“ die Art und Weise, wie etwas verwendet wird. Dies können Produkte, Werke oder Informationen sein. Die Arten der Nutzung können folgende sein: kommerzielle Nutzung, öffentliche Nutzung, eingeschränkte Nutzung, etc., und sie werden durch Gesetze, Richtlinien oder Verträge festgelegt.

Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht bezeichnet dieser Begriff die Nutzungsart von urheberrechtlich geschützten Werken, das heißt wie diese Werke verwendet werden dürfen. Es ist auch wichtig anzumerken, dass exklusiv nur der Urheber das komplette Recht hat, das Werk auf jede legale Art und Weise zu nutzen.
Es besteht die Option, dass der Urheber bestimmte Nutzungsrechte gewährt, womit andere das Werk zu privaten Zwecken verwenden könnten. Darunter fällt das Teilen mit Freunden oder das Ansehen für persönliche Unterhaltung. Auf der anderen Seite ist Dritte nicht erlaubt, das Werk zu vervielfältigen oder Kopien des Werks zu verkaufen. Der Grund dafür ist, weil das unter die kommerzielle Nutzung fällt, welche eine Lizenz oder die Erlaubnis des Urhebers erfordert.
Eine Anpassung oder Bearbeitung des Werks ohne die Zustimmung des Urhebers ist auch nicht erlaubt.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die kommerzielle Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Beispielsweise wenn durch die Nutzung kein Gewinn erzielt wird.
Ein Beispiel dafür wäre die Erstellung von Fan-Art (kreatives Werk, das von Fans eines bestimmten Werks erstellt wird).
Noch eine Ausnahme für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken befindet sich im Bildungsbereich. Die Lehrer und Ausbilder können die urheberrechtlich geschützten Werke im Rahmen von Bildungsausnahmen und Bildungsbestimmungen nutzen. Das Kopieren von Texten oder die Nutzung von Abbildungen sind einige Beispiele dafür.