Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Werkverbindung

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Mit Werkverbindung ist gemeint, wenn zwei oder mehr urheberrechtlich geschützte Werke miteinander kombiniert werden, damit ein gemeinsames Werk entsteht. Ein Beispiel dafür könnte der Film und die Filmmusik sein. Ein wichtiger Hinweis ist, dass die einzelnen Werke eines Gesamtwerks erkennbar sein dürfen. Es ist nur wichtig, dass das Gesamtwerk eine eigenständige und einzigartige Schöpfung ist. Bei Fällen, wo zwei oder mehrere Urheber ihre Werke miteinander kombinieren, besteht die Möglichkeit der Einholung der Einwilligung zur Veröffentlichung, Änderung oder Verwertung des Werks voneinander.
Werkverbindungen sind deswegen wichtig, damit die Kreativität der Werke gefördert wird, und, damit aus zwei oder mehreren guten Werken eins entsteht, das noch viel besser ist.
Auf der anderen Seite muss man mit den Werkverbindungen mit Vorsicht umgehen, da es ziemlich schnell zu Sanktionen kommen kann, wenn das Urheberrecht verletzt wird. Dies führt normalerweise zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen oder Gerichtsverfahren.
Es ist noch wichtig anzumerken, dass das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden Miturhebers erlischt laut § 65 Abs. 1 UrhG.
Die Miturheber haben auch die Möglichkeit das Recht zur Nutzung des Werks an Dritte zu übertragen, um es anderen zu ermöglichen, das Werk legal zu nutzen und zu verbreiten.