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Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG Schweiz 2023)
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Kapitel 3 Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
Kapitel 3
Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
Kapitel 3
Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters
Artikel 19
Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
Artikel 20
Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen
Artikel 21
Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung
Artikel 22
Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 23
Konsultation des EDÖB
Artikel 24
Meldung von Verletzungen der Datensicherheit