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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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Kapitel 9 Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 9
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 9
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
Artikel 85
Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Artikel 86
Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
Artikel 87
Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Artikel 88
Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
Artikel 89
Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Artikel 90
Geheimhaltungspflichten
Artikel 91
Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften