Gesetze

Art. 12 VDSZ (Schweiz) Verfahren bei Aufsichtsmassnahmen des EDÖB

Stellt der EDÖB bei einem Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen, einem Verantwortlichen oder einem Auftragsbearbeiter, der über eine Zertifizierung verfügt, schwere Mängel fest, so informiert er die Zertifizierungsstelle darüber. Die Zertifizierungsstelle fordert den Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen, den Verantwortlichen oder den Auftragsbearbeiter unverzüglich auf, den Mangel innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie vom EDÖB […]

Art. 11 VDSZ (Schweiz)Sistierung und Entzug der Zertifizierung

Die Zertifizierungsstelle kann eine Zertifizierung sistieren oder entziehen, insbesondere wenn sie im Rahmen der Überprüfung schwere Mängel feststellt. Ein schwerer Mangel liegt insbesondere vor, wenn: wesentliche Voraussetzungen der Datenschutzzertifizierung nicht mehr erfülltsind; oder  eine Zertifizierung irreführend oder missbräuchlich verwendet wird.  Bei Streitigkeiten über die Sistierung oder den Entzug richten sich die Beurteilungund das Verfahren nach […]

Art. 8 VDSZ (Schweiz) Erteilung und Gültigkeit der Datenschutzzertifizierung

Die Zertifizierungsstelle zertifiziert das Managementsystem, das Produkt, die Dienstleistung oder den Prozess, wenn die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Voraussetzungen nach dieser Verordnung, nach den vom EDÖB erlassenen Richtlinien oder nach anderen gleichwertigen Normen erfüllt sind. Die Zertifizierung kann mit Auflagen verbunden werden. Die Zertifizierung ist drei Jahre gültig. Die Zertifizierungsstelle muss jährlich prüfen, ob die […]

Art. 7 VDSZ (Schweiz) Anforderungen an die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen

Gegenstand der Prüfung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen ist insbesondere die Gewährleistung: der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit der bearbeiteten Personendaten; der Vermeidung der Bearbeitung von Personendaten, die im Hinblick auf den Verwendungszweck des Produkts, der Dienstleistung oder des Prozesses nicht erforderlich sind; der Transparenz der Bearbeitung von Personendaten; von technischen Massnahmen zur Unterstützung der […]

Art. 6 VDSZ (Schweiz) Anforderungen an die Zertifizierung von Managementsystemen

Gegenstand der Prüfung von Managementsystemen sind insbesondere: die Datenschutzpolitik; die Dokumentation von Zielen, Risiken und Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit; die organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Umsetzung der festgelegten Ziele und Massnahmen, insbesondere zur Behebung von Mängeln. Der EDÖB erlässt Richtlinien über die Mindestanforderungen an das Managementsystem. Er berücksichtigt dabei die internationalen […]