Gesetze

Art. 5 VDSZ (Schweiz) Anforderungen an das Zertifizierungsprogramm

Im Zertifizierungsprogramm müssen mindestens geregelt sein: die Prüfkriterien und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die zu zertifizierenden Gegenstände; der Ablauf des Verfahrens, insbesondere das Vorgehen, wenn Unregelmässigkeiten festgestellt werden. Bei der Festlegung des Zertifizierungsprogramms muss Folgendes berücksichtigt werden: die zu bearbeitenden Personendaten; die für die Bearbeitung der Personendaten verwendete elektronische Infrastruktur; die organisatorischen Massnahmen […]

Art. 4 VDSZ (Schweiz) Gegenstand der Zertifizierung

Zertifizierbar sind: Managementsysteme; Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Die Zertifizierung von Managementsystemen kann die Gesamtheit des Systems, einzelne Teile der Organisation oder einzelne, abgrenzbare Verfahren umfassen. Die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen kann Folgendes umfassen: Produkte, die hauptsächlich der Bearbeitung von Personendaten dienen oder bei deren Benutzung Personendaten erzeugt werden; Dienstleistungen oder Prozesse, die hauptsächlich […]

Art. 3 VDSZ (Schweiz) Ausländische Zertifizierungsstellen

Ausländische Zertifizierungsstellen, die auf schweizerischem Territorium tätig sein wollen, müssen nachweisen, dass sie über eine gleichwertige Qualifikation verfügen und die Anforderungen nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 erfüllen sowie dass ihnen die schweizerische Datenschutzgesetzgebung hinreichend bekannt ist. Der EDÖB anerkennt eine ausländische Zertifizierungsstelle nach Rücksprache mit der SAS. Er kann die Anerkennung befristen und […]

Art. 2 VDSZ (Schweiz) Akkreditierungsverfahren

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) zieht für das Akkreditierungsverfahren und die Nachkontrolle sowie für die Sistierung oder den Entzug einer Akkreditierung den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bei.

Art. 1 VDSZ (Schweiz) Anforderungen

Stellen, die Datenschutzzertifizierungen nach Artikel 13 DSG durchführen (Zertifizierungsstellen), müssen akkreditiert sein. Die Akkreditierung richtet sich nach der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung vom 17. Juni 1996[2] (AkkBV), soweit die vorliegende Verordnung keine abweichenden Vorschriften enthält. Je eine separate Akkreditierung ist erforderlich für die Zertifizierung: der Organisation und der Verfahren (Managementsysteme) im Zusammenhang mit Datenbearbeitungen; von Produkten, […]

Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ Schweiz 2023)

Herzlich willkommen auf dem von DatenBuddy.de zur Verfügung gestellten Portal zur Schweizer Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ Schweiz). Die Verordnung tritt am 01. September 2023 in Kraft. Diese Neuerung der Datenschutzgesetzgebung bezüglich der Zertifizierung des Datenschutzes der Schweiz war für die Wirtschaft sehr wichtig. Die neue Verordnung der Schweiz wird Ausführungsbestimmungen beinhalten, welche die Ausführung von […]

Art. 47 DSV (Schweiz) Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft. 31. August 2022 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Art. 46 DSV (Schweiz) Übergangsbestimmungen

Für Datenbearbeitungen, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680[4] fallen, gilt Artikel 4 Absatz 2 spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung oder spätestens nach Ende des Lebenszyklus des Systems. In der Zwischenzeit unterliegen diese Bearbeitungen Artikel 4 Absatz 1. Artikel 8 Absatz 5 gilt nicht für Beurteilungen, die vor dem Inkrafttreten dieser […]

Art. 44 DSV (Schweiz) Gebühren

Die vom EDÖB in Rechnung gestellten Gebühren bemessen sich nach dem Zeitaufwand. Es gilt ein Stundenansatz von 150 bis 250 Franken, je nach Funktion des ausführenden Personals. Bei Dienstleistungen von aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit können Zuschläge bis zu 50 Prozent der Gebühr nach Absatz 2 erhoben werden. Kann die Dienstleistung des EDÖB von […]