Art. 49 DSG (Schweiz) Untersuchung
Der EDÖB eröffnet von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegen ein Bundesorgan oder eine private Person, wenn genügend Anzeichen bestehen, dass eine Datenbearbeitung gegen die Datenschutzvorschriften verstossen könnte. Er kann von der Eröffnung einer Untersuchung absehen, wenn die Verletzung der Datenschutzvorschriften von geringfügiger Bedeutung ist. Das Bundesorgan oder die private Person erteilt […]
Art. 48 DSG (Schweiz) Selbstkontrolle des EDÖB
Der EDÖB stellt durch geeignete Kontrollmassnahmen, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit, sicher, dass der rechtskonforme Vollzug der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften innerhalb seiner Behörde gewährleistet ist. Art. 48 DSG CH Artikel 48 DSG CH Art. 48 DSG Schweiz Artikel 48 DSG Schweiz Art. 48 BDSG CH Artikel 48 BDSG CH Art. 48 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Artikel 48 […]
Art. 47a¹⁸ DSG (Schweiz) Ausstand
Ist der Ausstand der oder des Beauftragten streitig, so entscheidet darüber die Präsidentin oder der Präsident der auf dem Gebiet des Datenschutzes zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts. ¹⁸ Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022 (Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten), in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2023 231; BBl 2022 345, 432). Art. […]
Art. 47 DSG (Schweiz) Nebenbeschäftigung
Die oder der Beauftragte darf keine Nebenbeschäftigung ausüben. Die Gerichtskommision kann der oder dem Beauftragten gestatten, eine Nebenbeschäftigung auszuüben, wenn dadurch die Ausübung der Funktion sowie die Unabhängigkeit und das Ansehen des EDÖB nicht beeinträchtigt werden.¹⁷ Der Entscheid wird veröffentlicht. ¹⁷ Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022 (Arbeitsverhältnis der Leiterin oder […]
Art. 46 DSG (Schweiz) Unvereinbarkeit
Die oder der Beauftragte darf weder der Bundesversammlung noch dem Bundesrat angehören und in keinem anderen Arbeitsverhältnis mit dem Bund stehen. Art. 46 DSG CH Artikel 46 DSG CH Art. 46 DSG Schweiz Artikel 46 DSG Schweiz Art. 46 BDSG CH Artikel 46 BDSG CH Art. 46 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Artikel 46 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Art. 46 […]
Art. 45 DSG (Schweiz) Budget
Der EDÖB reicht den Entwurf seines Budgets jährlich über die Bundeskanzlei dem Bundesrat ein. Dieser leitet ihn unverändert an die Bundesversammlung weiter. Art. 45 DSG CH Artikel 45 DSG CH Art. 45 DSG Schweiz Artikel 45 DSG Schweiz Art. 45 BDSG CH Artikel 45 BDSG CH Art. 45 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Artikel 45 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Art. […]
Art. 44a¹⁶ DSG (Schweiz) Verwarnung
Die Gerichtskommission kann eine Verwarnung aussprechen, wenn sie feststellt, dass die oder der Beauftragte Amtspflichten verletzt hat. ¹⁶ Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022 (Arbeitsverhältnis der Leiterin oder des Leiters des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten), in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2023 231; BBl 2022 345, 432). Art. 44a DSG […]
Art. 44 DSG (Schweiz) Amtsdauer, Wiederwahl und Beendigung der Amtsdauer
Die Amtsdauer der oder des Beauftragten beträgt vier Jahre und kann zwei Mal erneuert werden. Sie beginnt am 1. Januar nach Beginn der Legislaturperiode des Nationalrates. Die oder der Beauftragte kann das Arbeitsverhältnis auf Ende jedes Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Die Gerichtskommission kann der oder dem Beauftragten im Einzelfall eine […]
Art. 43 DSG (Schweiz) Wahl und Stellung
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Leiterin oder den Leiter des EDÖB (die oder der Beauftragte). Wählbar ist, wer in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt ist. Das Arbeitsverhältnis der oder des Beauftragten richtet sich, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, nach dem Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000¹² (BPG). Die oder der Beauftragte ist bis zum vollendeten 65. Altersjahr […]
Art. 42 DSG (Schweiz) Verfahren im Falle der Bekanntgabe von amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten
Ist ein Verfahren betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten, die Personendaten enthalten, im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes vom 17. Dezember 2004[11] hängig, so kann die betroffene Person in diesem Verfahren diejenigen Rechte geltend machen, die ihr nach Artikel 41 des vorliegenden Gesetzes bezogen auf diejenigen Dokumente zustehen, die Gegenstand des Zugangsverfahrens sind.[11]SR 152.3 Art. 42 DSG […]