Art. 41 DSG (Schweiz) Ansprüche und Verfahren
Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann vom verantwortlichen Bundesorgan verlangen, dass es: die widerrechtliche Bearbeitung der betreffenden Personendaten unterlässt; die Folgen einer widerrechtlichen Bearbeitung beseitigt; die Widerrechtlichkeit der Bearbeitung feststellt. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann insbesondere verlangen, dass das Bundesorgan: die betreffenden Personendaten berichtigt, löscht oder vernichtet; seinen Entscheid, namentlich über die Berichtigung, Löschung […]
Art. 40 DSG (Schweiz) Privatrechtliche Tätigkeit von Bundesorganen
Handelt ein Bundesorgan privatrechtlich, so gelten die Bestimmungen für die Datenbearbeitung durch private Personen. Art. 40 DSG CH Artikel 40 DSG CH Art. 40 DSG Schweiz Artikel 40 DSG Schweiz Art. 40 BDSG CH Artikel 40 BDSG CH Art. 40 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Artikel 40 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz Art. 40 Bundesgesetz über den Datenschutz Schweiz Artikel 40 […]
Art. 39 DSG (Schweiz) Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke
Bundesorgane dürfen Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke, insbesondere für Forschung, Planung oder Statistik, bearbeiten, wenn: die Daten anonymisiert werden, sobald der Bearbeitungszweck dies erlaubt; das Bundesorgan privaten Personen besonders schützenswerte Personendaten nur so bekanntgibt, dass die betroffenen Personen nicht bestimmbar sind; die Empfängerin oder der Empfänger Dritten die Daten nur mit der Zustimmung des Bundesorgans […]
Art. 38 DSG (Schweiz) Angebot von Unterlagen an das Bundesarchiv
In Übereinstimmung mit dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998[9] bieten die Bundesorgane dem Bundesarchiv alle Personendaten an, die sie nicht mehr ständig benötigen. Sie vernichten die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig bezeichneten Personendaten, es sei denn: diese werden anonymisiert; diese müssen zu Beweis- oder Sicherheitszwecken oder zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person aufbewahrt […]
Art. 37 DSG (Schweiz) Widerspruch gegen die Bekanntgabe von Personendaten
Die betroffene Person, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht, kann gegen die Bekanntgabe bestimmter Personendaten durch das verantwortliche Bundesorgan Widerspruch einlegen. Das Bundesorgan weist das Begehren ab, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es besteht eine Rechtspflicht zur Bekanntgabe. Die Erfüllung seiner Aufgaben wäre sonst gefährdet. Artikel 36 Absatz 3 bleibt vorbehalten. Art. 37 […]
Art. 36 DSG (Schweiz) Bekanntgabe von Personendaten
Bundesorgane dürfen Personendaten nur bekanntgeben, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage nach Artikel 34 Absätze 1–3 besteht. Sie dürfen Personendaten in Abweichung von Absatz 1 im Einzelfall bekanntgeben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Die Bekanntgabe der Daten ist für den Verantwortlichen oder für die Empfängerin oder den Empfänger zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe unentbehrlich. […]
Art. 35 DSG (Schweiz) Automatisierte Datenbearbeitung im Rahmen von Pilotversuchen
Der Bundesrat kann vor Inkrafttreten eines Gesetzes im formellen Sinn die automatisierte Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder andere Datenbearbeitungen nach Artikel 34 Absatz 2 Buchstaben b und c bewilligen, wenn: die Aufgaben, aufgrund deren die Bearbeitung erforderlich ist, in einem bereits in Kraft stehenden Gesetz im formellen Sinn geregelt sind; ausreichende Massnahmen getroffen werden, […]
Art. 34 DSG (Schweiz) Rechtsgrundlagen
Bundesorgane dürfen Personendaten nur bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn ist in folgenden Fällen erforderlich: Es handelt sich um die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten. Es handelt sich um ein Profiling. Der Bearbeitungszweck oder die Art und Weise der Datenbearbeitung können zu einem schwerwiegenden Eingriff in […]
Art. 33 DSG (Schweiz) Kontrolle und Verantwortung bei gemeinsamer Bearbeitung von Personendaten
Der Bundesrat regelt die Kontrollverfahren und die Verantwortung für den Datenschutz, wenn ein Bundesorgan Personendaten zusammen mit anderen Bundesorganen, mit kantonalen Organen oder mit privaten Personen bearbeitet. Art. 33 DSG CH Artikel 33 DSG CH Art. 33 DSG Schweiz Artikel 33 DSG Schweiz Art. 33 BDSG CH Artikel 33 BDSG CH Art. 33 Bundesdatenschutzgesetz Schweiz […]
Art. 32 DSG (Schweiz) Rechtsansprüche
Die betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Personendaten berichtigt werden, es sei denn: eine gesetzliche Vorschrift verbietet die Änderung; die Personendaten werden zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse bearbeitet. Klagen zum Schutz der Persönlichkeit richten sich nach den Artikeln 28, 28a sowie 28g–28/ des Zivilgesetzbuchs[7]. Die klagende Partei kann insbesondere verlangen, dass: eine bestimmte Datenbearbeitung verboten […]