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Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ Schweiz 2023)
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Abschnitt 2 Gegenstand und Verfahren
Abschnitt 2
Gegenstand und Verfahren
Abschnitt 2
Gegenstand und Verfahren
Artikel 4
Gegenstand der Zertifizierung
Artikel 5
Anforderungen an das Zertifizierungsprogramm
Artikel 6
Anforderungen an die Zertifizierung von Managementsystemen
Artikel 7
Anforderungen an die Zertifizierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
Artikel 8
Erteilung und Gültigkeit der Datenschutzzertifizierung
Artikel 9
Anerkennung ausländischer Datenschutzzertifizierungen
Artikel 10
Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung