Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Abzweigung (im Gebrauchsmusterrecht)

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Eine Abzweigung im Kontext des Gebrauchsmusterrechts ist die Möglichkeit von einem Erfinder, eine Erfindung, diese weiterzuentwickeln oder zu verändern, ohne einen neuen Schutzantrag zu machen. Dieser Mechanismus sorgt einmal dafür, dass der Erfinder, seine Entwicklung immer weiterführen kann und diese auf den neuesten Standard der aktuellen Zeit bringen kann, sodass diese ihre Gültigkeit und den Wert in der Gesellschaft beibehält.

Kernaspekte der Abzweigung im Gebrauchsmusterrecht:

  1. Existierendes Gebrauchsmuster: Um das Gebrauchsmusterrecht gültig zu machen, ist es wichtig, dass ein bestehendes Gebrauchsmuster existiert. Dieser Antrag kann vom Erfinder oder einer anderen Person eingereicht werden.
  2. Verbesserung und Weiterentwicklung: Der Grund, dieses Recht auszuleben, ist es, die Erfindung auf einen neuen Stand zu bringen und diese zu verbessern. Diese Änderung kann verschiedene Facetten beinhalten, darunter fallen technische Merkmale, die geändert werden oder Erweiterungen der Technik und viel mehr.
  3. Ursprung der Erfindung: Die Modifikation oder Veränderung der Erfindung darf dennoch nicht die Kernaufgabe der Erfindung verändern und muss im Kern gleichbleiben.