Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden

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Die Amtshilfe stellt eine Hilfe dar, in denen schweizerischen Behörden beteiligt sind. Dabei helfen und unterstützen alle Behörden sich gegenseitig, beteiligte Behörden sind jeweils Bundesbehörden, Kantonsbehörden und anderen Behörden der Schweiz. Wann eine gegenseitige Hilfe stattfindet unter den Behörden, bestimmt das Verwaltungsverfahren. Die Arten von Amtshilfe werden zwischen den Behörden vereinbart und zu den zählen die Übermittlung von Informationen, Durchführung von Ermittlungen, Überlassung von Beweismitteln und andere. Die Amtshilfe wird bei der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben zu Pflicht.
Die Amtshilfe zwischen schweizerischen Behörden ist essenziell für das schweizerische Rechtssystem und Unternehmen, da somit alle Aufgaben effektiver und besser erfüllt werden.
Beispiele für Aufgaben, bei dem die Amtshilfe von wesentlicher Bedeutung ist, sind folgende:

• Straftaten, bei den eine Kantonpolizeibehörde Unterlagen von einer Bundespolizeibehörde anfordern kann.
• Steuerbetrug, bei dem eine Steuerbehörde von den anderen bestimmte Informationen anfordern kann.
• Sozialleistungen, bei den eine Sozialversicherungsbehörde der anderen hilft, indem sie bestimmte Informationen zur Prüfung des Leistungsanspruches anfordert..