Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Auftraggeber

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Der Begriff „Auftraggeber“ bezeichnet die Partei, die einen Auftrag an jemanden vergibt. Dies ist jemand, das den Bedarf hat, eine Dienstleistung zu erhalten oder ein Projekt durchzuführen. Das kann eine Person, Organisation oder ein Unternehmen sein.
Zu Aufträgen zählen alle Aufgaben, die der Auftragnehmer zu erledigen hat. Der Auftraggeber ist in diesem Fall der Chef.
Bei dem Begriff „Auftraggeber“ kommen umgangssprachlich die Klienten von Maklern, Käufer bei Bestellungen und Architekten in Betracht. Im Kreditwesen ist der Zahlungsempfänger oder der Zahlungspflichtige der Auftraggeber.
Der Unterschied zwischen einem Käufer und einem Auftraggeber ist der Folgende: Ein Käufer nimmt das Produkt in Besitz und behält es auch in der Regel. Somit ist er der Endnutzer des Produkts. Auf der anderen Seite, ein Auftraggeber ist nicht unbedingt der Endnutzer des Produktes oder der Dienstleistung, da er auch im Namen einer anderen Partei handeln kann.
Der Auftraggeber in der Bauindustrie ist der Kunde beispielsweise.
Es gibt auch öffentliche Aufträge, die von der Regierung oder öffentlichen Einrichtungen vergeben werden. Lieferung von Gütern oder Dienstleistungsprojekte zählen dazu.

Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ist der Auftraggeber jemand, der die Urheberreche an einem Werk besitzt.

Auf der anderen Seite ist der Auftragnehmer, die Person, die eine Aufgabe in Bezug auf das urheberrechtlich geschützte Werk erledigt.
Vertragliche Vereinbarungen sind oft die Grundlage der Beziehung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer. In diesen werden die Details des Auftrags, die Vergütung und die Erwartungen festgelegt.