Der Begriff ,,Auskunftsrecht‘‘ erlangt einen datenschutzrechtlichen Ursprung.
Betroffenen wird das Recht eingeräumt, informiert zu sein, wie allgemein mit dessen personenbezogenen Daten umgegangen wird sowie die Verarbeitung dieser Daten erfolgt. Somit stellt dies einen wichtigen Teil des Datenschutzrechts dar.
Gewisse Elemente des Auskunftsrechts sind folgende zu nennen:
- Man hat das Recht informiert zu werden, ob seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden
- Man hat das Recht auf Zugriff der eigenen Daten, die verarbeitet werden
- Man hat das Recht zu erfahren, zu welchen Zwecken seine Daten verarbeitet werden
- Man hat das Recht zu wissen, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben werden
- Man hat das Recht darüber informiert zu werden, wie lange seine personenbezogenen Daten gespeichert werden
- Man hat das Recht sich bei Fällen von Datenschutzverletzungen zu beschweren
Das ,,Auskunftsrecht‘‘ verleiht dem Datenschutzrecht eine bestimmte Sicherheit sowie Kontrolle über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten.