Unter „Ausübender Künstler“ versteht man eine Person, die Werke aufführt, singt, spielt oder darbietet. Sänger, Tänzer, Musiker, Schauspieler und Dirigenten sind einige Beispiele für diese Person.
Die Ausübenden Künstler haben das Recht auf Grund ihrer Darbietung als solche anerkannt zu werden. Er/Sie bestimmt dabei, mit welchem Namen er genannt werden will. Sie haben das Recht der Darbietung ihres Werkes, das Recht auf Aufnahme ihrer Darbietung und das Recht auf Schutz vor Veränderungen ihrer Darbietung oder unerlaubtem Gebrauch. Sie haben auch das Recht über die Nutzung ihrer Aufführungen zu entscheiden. Mit Hilfe von diesen Rechten können sie ihre künstlerische Arbeit kontrollieren und von ihrer Arbeit profitieren. In dem Fall, wo mehrere ausübende Künstler zusammen eine Darbietung erbringen, können sie verlangen, als Künstlergruppe genannt zu werden. Die ausübenden Künstler sind wichtig für menschliche Beziehungen sowie das kulturelle, künstlerische und musikalische Wissen. Der ausübende Künstler hat das Recht auf ein Vergütungsanspruch 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, der die Darbietung enthält. Ein ausübender Künstler kann auf ein Vergütungsanspruch nicht verzichten. Er kann darauf nicht verzichten, weil es gesetzlich geschützt ist. Es dient dazu, die künstlerische Leistung zu belohnen. Nur durch eine Verwertungsgesellschaft (Organisation, die die Rechte von Künstlern und Urhebern verwaltet) kann ein Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.