Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Automatisierte Einzelentscheidung DSG Schweiz

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Das Schweizer Datenschutzgesetz sorgt für automatisierte Einzelentscheidungen. Außerdem schützt das DSG die Rechte, wenn eine automatisierte Verarbeitung vorliegt. Das Ziel von so einer automatisierten Verarbeitung ist, dass es zu einem Fairen Ergebnis kommt.

  • Automatisierte Entscheidungen: Eine automatisierte Verarbeitung wird als Automatisierte Entscheidung bezeichnet
  • Transparenz: Verantwortliche müssen transparente Prozesse schaffen, sodass jeder die Möglichkeit hat sie zu verstehen. Bei einer automatisierten Entscheidung haben Betroffene des Rechts darüber aufgeklärt zu werden
  • Ausnahmen und Rechte: Betroffene haben zum Beispiel das Recht darauf, dass sie eine automatisierte Entscheidung ablehnen, sodass eine echte Person die Entscheidung für die Betroffenen übernehmen muss

Die Rechte für Betroffene Personen müssen immer gewährt bleiben. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen, wo manche Rechte ausfallen können. Betroffene haben das Recht eine automatisierte Einzelentscheidung abzulehnen und sich eine Überprüfung von einer echten Person einholen. Das dient dazu das vor negatives Auswirken geschützt wird. Vor allem bei sensiblen Prozessen ist eine natürliche Entscheidung deutlich vom Vorteil als eine automatisierte. Das Ziel der DSG war es einfach das Rechte der Menschen nicht beeinträchtigt werden.