Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bearbeiter

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Ein Bearbeiter in dem Fall ist jemand, der ein existierendes Werk umgestaltet, bearbeitet und entsprechend anpasst. In meisten Fällen ist das Ziel des Bearbeiters das Werk zu verbessern.
Wenn eine Zustimmung des Urhebers selbst nicht vorliegt, dürfen auch keine Bearbeitung am Werk vorgenommen werden. Wenn auch trotz des nicht- Vorliegens der Zustimmung, Bearbeitungen vorgenommen werden, werden diese als ,,unbefugte Bearbeitungen“ und als ,,Urheberrechtsverletzungen“ eingestuft. Dies können eine Freiheits- oder Geldstrafe sein. Die Höhe von den Strafen hängt von dem Umfang der Bearbeitung und den dadurch entstandenen Auswirkungen ab. Es gibt jedoch eine Ausnahme unter welchen ein Werk bearbeitet werden darf. Diese Ausnahme ist “Fair Use” und sie gilt für Bearbeitungen, die zu Bildungszwecken, Kritik, Kommentaren und Parodien dienen. Synonyme für den Begriff “Bearbeiter” sind in dem Fall der Begriff “Redakteur” und der Begriff “Editor.” Das, was die Bearbeiter machen, werden Bearbeitungen genannt, welche stark mit dem Begriff “Bearbeiter” verbunden sind. Bearbeitungen sind Verbesserungen oder Verschlechterungen der Werke.
Es existieren ganz unterschiedliche Arten von Bearbeiter. Im Bereich Musik existieren musikalische Bearbeiter, im Bereich Literatur existieren literarische Bearbeiter, im Bereich Kunst existieren künstlerische Bearbeiter.
• Beispiel: Damit ein Bearbeiter ein Buch übersetzt, braucht er ein Bearbeitungsrecht, welches ihm nur der Urheber / Schöpfer leisten kann