Bearbeitungen sind Werke, die durch eine Anpassung oder eine Umgestaltung des Originalwerkes entstehen. Es sind also keine Originalwerke, sondern verbesserte oder verschlechterte Versionen dieser Werke. In meisten Fällen findet eine Bearbeitung statt, damit das Werk verbessert wird.
Einige Beispiele für Bearbeitungen sind: Fotobearbeitungen, Remix-Versionen von einem Lied, eine Umwandlung eines Buches in ein Theaterstück, Übersetzung eines Buches usw.
Ohne die Zustimmung des Urhebers darf eine Bearbeitung eines Werks nicht stattfinden. Der Urheber ist die einzige Person, die entscheidet, wer das Werk bearbeitet, wann es bearbeitet wird und was an dem Werk bearbeitet wird. Eine Bearbeitung muss original und individuell sein. Unerlaubte Bearbeitung oder das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken führt meistens zu Urheberrechtsverletzungen. Ein Schadenersatz kann auch verlangt werden. Eine Bearbeitung kann auch als Plagiat angesehen werden, wenn große Teile des Originalwerkes übernommen werden.
- Die Bearbeitung eines Werkes ist für sich selbst ein Werk, und darf deswegen ohne Zustimmung des Bearbeiters nicht benutzt werden. Falls es dazu kommen sollte, kann der Bearbeiter einen Schadenersatz verlangen.
- Der Bearbeiter kann als der Urheber/Schöpfer der Bearbeitung genannt werden.
- Soweit es die Bearbeitung betrifft, besitzt der Bearbeiter die gleichen Verwertungsrechte wie der Urheber des originalen Werkes.