Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Benutzung/Konsum

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Allgemein versteht man die Begriffe als Verbrauch oder Nutzung materieller und immaterieller Güter und/oder Waren. Im anderen Sinne kann die Benutzung den bloßen Werkgenuss bezeichnen. Beispiele dafür wären das Lesen eines Buches oder das Schauen des Fernsehens.
Als Konsum bezeichnet man auch den Staatsverbrauch. Das beinhaltet den Ressourcenverbrauch seitens des Bundes, der Länder, Gemeinden und der Sozialversicherung. Die Dienstleistungen, die vom Staat bereitgestellt werden, unterliegen nicht dem Verkauf. Ihr Wert hängt von den Aufwendungen für deren Herstellung ab. Anhand davon wird ihr Wert in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bewertet.
Den Begriff „Benutzung/Konsum“ ist von dem Begriff „Konsumismus“ zu unterscheiden, da diese zwei Begriffe zwei unterschiedliche Bedeutungen haben. Der Begriff „Konsumismus“ beschreibt einen Lebensstil, der darauf ausgerichtet ist, immer wieder neue Konsumgüter zu konsumieren. Somit erfolgt eine Art der Selbstbefriedigung der Person.

Im Gegensatz zu den Nutzungen, die in die Verwertungsrechte des Urhebers eingreifen, muss man solche Arten der Handlung wie vorhin genannt unterscheiden.

Reine Benutzung ist weder zustimmungs- noch vergütungspflichtig, da sie durch das Urheberrecht nicht geschützt ist.

Das Gesetz § 24 UrhG bestätigt, dass das in freier Benutzung eines anderen Werks selbstständig erstelltes Werk, ohne Zustimmung des Urhebers des genutzten Werks verwertet werden darf.
Eine Nutzung, darunter Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Aufführung, eines Werks zu satirischen und parodistischen Zwecken ist gemäß § 51a UrhG gestattet.
Dies ist aber nur erlaubt unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Übernahme in ein eigenes Werk
  2. Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Referenzierten und dem referenzierenden Werk besteht.