Als “Betroffene Person” im Datenschutz Kontext des Landes Schweiz, handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, welche unter Einwilligung ihre personenbezogene Daten von Unternehmen oder Organisationen verarbeiten lässt. Eine „betroffene Person” hat das Privileg, durch das Schweizer Datenschutzgesetz eine Bandbreite an Rechten und Pflichten ausleben zu können. Damit wird vor allem die Sicherheit sowie die Privatsphäre der “betroffenen Personen” gewährleisten.
Pflicht von Unternehmen und Organisationen
Personenbezogene Daten müssen sehr sicher verwaltet und verarbeitet werden, sodass einzelne Individuen, deren Daten verarbeitet werden, ihre Sicherheit und Privatsphäre aufs volle ausleben können. Um dies zu gewährleisten, müssen Unternehmen oder Organisationen diese Daten vor allem vor Identifizierbarkeit einschränken. Dies geschieht oft durch Verschlüsselungs- oder Hashing Methoden, welche dafür sorgen, dass diese Daten von externen Personen nicht lesbar sind und nicht einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden können.
Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ist ein staatliches Mittel, um die Datenschutzkonformität bei Unternehmen zu prüfen und zu regulieren. Diese sorgt dafür, dass jegliche Datenschutz Prozesse von Unternehmen oder Organisationen Datenschutzkonform ablaufen. Der EDÖB kann bei Datenschutzverstößen sogar Maßnahmen gegen Unternehmen oder Organisationen stellen.