Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bildmarke

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Der Begriff Bildmarke, welcher auch als Logo zu interpretieren ist, ist laut Deutschen Patent

– und Markenamtes (DPMA) eine zweidimensionale Gestaltung in Farbe oder Schwarz Weiß. Dementsprechend kann eine Bildmarke ein Bild oder bestimmte grafische Elemente sowohl als auch Symbole in sich haben, die zur Marke passen. Im Gegensatz zur Wortmarke sind bei der Bildmarke keine Schriftzüge erlaubt. Es gibt ebenfalls Kombinationen aus Bildmarken und Wortmarken, die dementsprechend auch angemeldet werden müssen. Ein

Beispiel für eine Bildmarke ist zum Beispiel der Anbieter Twitter, welcher einen blauen Vogel als Bildmarke verwendet. Ausnahmen bei der Verwendung von Schriftzügen sind chinesische oder kyrillische Schriftzeichen. Es gibt diverse Merkmale einer Bildmarke, die nochmal kennzeichnen, ob es sich hierbei um eine Bild- oder Wortmarke handelt.  

Im Gegensatz zu Wortmarken bestehen Bildmarken aus grafischen Elementen wie zum Beispiel Symbole, Bilder oder auch Formen. Dazu sind Bildmarken einfach und eindeutig zu verstehen. Bildmarken verweisen auf keine große Komplexität und sind von Beobachtern leicht an das Unternehmen verknüpft, sodass sich durch die Bildmarke der Beobachter direkt an das Unternehmen erinnert. So ist die Aufgabe der Bildmarke, dass diese einen Brand oder Unternehmen visuell repräsentiert, dementsprechend soll eine Assoziation zwischen Unternehmen und Bildmarke entstehen. Ebenso sind Bildmarken zentral und essenziell für das Marketing und Brand des Unternehmens, da diese die Markenreputation darstellen.