Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Bookmarks

Mit DatenBuddy.de zur Datenschutzdokumentation

Einfach die erforderliche Datenschutzdokumentation nach DSGVO für Dein Unternehmen oder Verein online generieren.

Der Begriff ,,Bookmarks“ steht für ,,Lesezeichen“. Für ein besseres User Experience zu gewährleisten, existiert in verschiedenen Webbrowsern die Möglichkeit, Bookmarks einer Website zu erstellen. Diese dienen dazu, dass man schnell häufig besuchte Webseiten wiederfinden kann. Somit erleichtert man den Zugriff auf diese Webseiten und kann diese regelmäßig besuchen, ohne die Domain auswendig lernen zu müssen.

Funktionsweise:

Hinzufügen von Bookmarks: Der Prozess des Hinzufügens eines Bookmarks unterscheidet sich von Webbrowser zu Webbrowser, dennoch wird dieser oft durch das Klicken eines Lesezeichen Symbols in der Tab leiste erzielt. Manche Browser bieten ebenfalls die Funktion, das Lesezeichen mit einem Namen zu kennzeichnen, sodass diese leichter wieder auffindbar sind.

Synchronisierung: Moderne Webbrowser besitzen die Funktion, dass man ihre Lesezeichen über mehrere Geräte hinweg synchronisieren kann, sodass man diese nicht einzeln für verschiedene Endgeräte erledigen muss.