Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Computer

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Unter dem Begriff „Computer“ ist eine elektronische Maschine zu verstehen, welches die Aufgaben zum Gegenstand hat wie Verarbeitungen, Speicherungen und Abrufungen von Daten. Strickt angesagt sind Vorgaben, um auch Erfolg bei diesem Vorgang zu erhalten. Diese werden im Computer hineinprogrammiert. Der Begriff „Computer“ kommt ursprünglich aus dem Englischen. Der Begriff wird oft durch Begriffe wie „Rechner“ oder „PC (Personal Computer“ ersetzt.

Im Folgenden einige wichtige Informationen über Computer:

  • Hardware und Software: Ein Computer besteht aus 2 Hauptkomponenten, und zwar Hardware und Software. Zu Hardware zählen wir all das, was wir anfassen können. Bsp.: Prozessor, Bildschirm, Tastatur etc. Alle Programme und Anwendungen, die auf einem Computer ausgeführt werden können, gehören zur Software.
  • Betriebssystem: Sind grundlegende Software, die den Computer verwalten und Ausführungen von Anwendungen möglich machen. Windows, macOS oder Linux zählen zu Betriebssystemen.
  • Es gibt viele Arten von Computer. Laptops, Tablets, Smartphones, Desktop-Computer etc. zählen dazu.

Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht beziehen sich die Computer auf den Schutz des geistigen Eigentums. Beispielsweise Software-Entwicklung oder digitalen Inhalten.

Der Schöpfer einer Software hat die volle Kontrolle über die Nutzung und Verbreitung seiner Software, da er das Urheberrecht besitzt. Das gleiche gilt auch zu den digitalen Inhalten.