Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenbankhersteller

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Der Begriff „Datenbankhersteller“ stammt aus dem Urheberrecht. Ein Datenbankhersteller ist jemand (Person oder Unternehmen), der eine Datenbank erstellt und verwaltet. Ein Datenbankhersteller kann aber auch derjenige sein, der auf irgendeine Art und Weise bei der Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung einer Datenbank eine Leistung erbracht hat.
Nur der Datenbankhersteller hat das Recht, einen Teil oder die ganze Datenbank zu verbreiten, vervielfältigen und öffentlich wiederzugeben, laut § 87b UrhG.

Es ist aber auch wichtig anzumerken, dass im Unterschied zum reinen Urheberrecht, derjenige, der die Datenbank erstellt hat, nicht direkt geschützt wird. In Bezug auf das Urheberrecht, muss eine Datenbank ausreichend kreativ und einzelartig hergestellt werden, um urheberrechtlich geschützt zu werden. Diese Herstellung von Design umfasst die Struktur der Datenbank, der Anordnung der Daten usw. Die Datenbankherstelle müssen auch darauf achten, dass sie auf die Inhalte, die in den Datenbanken benutzt werden, Rechte haben, um mit den Inhalten umgehen zu dürfen.  Die Datenbankhersteller haben sehr viele Tätigkeiten, wie Softwareentwicklung (Erstellung von Software, um Daten effizient zu speichern und zu verwalten), Produktpflege- und Aktualisierung (Fehlerbehebung, Leistungsverbesserung und neue Funktionen hinzufügen), Lizenzierung und Preismodelle (Entwicklung von Lizenzierungs- und Preismodellen für die Produkte) etc.