Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenportabilität

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Der Begriff „Datenportabilität“ bezeichnet das Recht einer Person, ihre persönlichen Daten von einem Dienstanbieter zu einem anderen zu übertragen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU unterstützt das Konzept der Datenportabilität.

Allgemein formuliert, kann man die Datenportabilität als eine Möglichkeit von Datenübertragung beschreiben.

Das Recht auf Datenportabilität macht es Personen möglich, ihre Daten in verschiedenen Formaten zu erhalten. Diese erhalten sie von Dienstleister, den sie ihre Daten zur Verfügung gestellt hatten. Diese persönlichen Daten können schließlich für persönliche Zwecke verwendet werden, oder auch einem anderen Dienstleister übergeben werden.

Ein Beispiel solcher Datenportabilität wäre, wenn ein Nutzer seine Daten wie Fotos und Kontakte von einem sozialen Netzwerk zur anderen übertragen will. Somit fördert die Datenportabilität die Kontrolle und Freiheit der persönlichen Daten der Individuen.

Es ist wichtig anzumerken, dass bestimmte Bedingungen in Bezug auf Datenportabilität unterliegen können, da das Recht auf Datenportabilität nicht absolut ist. Beispielsweise muss die Person selbst die Daten bereitgestellt haben, etwa durch eine Zustimmung oder ein Vertrag, um diese herunterladen und transferieren zu können.