Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenschutzverantwortlicher

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Der Begriff „Datenschutzverantwortlicher“ bezeichnet die Person, die für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich ist. Der Datenschutzverantwortliche ist auch für Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen in einem Unternehmen zuständig. Folgende Personen können dies sein:

  • Datenschutzbeauftragter (DSB): Insbesondere in der EU ist der Datenschutzbeauftragte auch der Datenschutzverantwortlicher. 
  • Datenschutzkoordinator oder -manager: In Fällen wo der Datenschutzbeauftragte abwesend ist, kann es vorkommen, dass eine andere Person die Verantwortung übernimmt. 
  • Leitender Angestellter für Datenschutzangelegenheiten: In manchen Fällen ist diese Person die verantwortliche Person für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. In solchen Unternehmen ist diese Person im ersten Plan für die Datenschutzstrategie des Unternehmens verantwortlich.

Die Position des Datenschutzverantwortliches ist von wesentlicher Bedeutung für ein

Unternehmen, da diese Person für die Privatsphäre des Einzelnen verantwortlich und somit zum Teil das Unternehmen repräsentiert. Dies kann entweder zur Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens führen oder genau zum Gegenteil.