Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Datenzugriffsanfrage

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Als „Datentzugriffsanfrage“ versteht man eine formelle Anfrage einer Person. Durch diese Anfrage erhält eine Person Informationen, welche persönlichen Daten eine Organisation über sie gespeichert hat und wie diese verarbeitet und genutzt werden. Dieses Recht wird von vielen Datenschutzgesetzen unterstützt, vor anderem auch von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. 

Eine Datenzugriffsanfrage ermöglich einer Person folgendes:

  • Zugriff auf ihre persönlichen Daten
  • Informationen darüber, wie ihre Daten verarbeitet werden. Darunter Nutzung, Sammlung und Teilung.
  • Zusätzliche Informationen wie Dauer der Speicherung, Zwecke der Verarbeitung etc.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Organisation dazu verpflichtet ist, die Daten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens verfügbar zu der betroffenen Person zu machen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, erfolgen Sanktionen für Organisation. 

Das Hauptziel und die Hauptidee der Datenzugriffsanfragen ist es, Individuen Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu leisten. Somit fördert man die Freiheit des Einzelnen sowie das Vertrauen.