Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V. (GEMA)

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,,GEMA“ ist eine Verwertungsgesellschaft von Deutschland, dass den Schutz der Rechte von Musikschaffenden und Urhebern gewährleistet. GEMA- Rechte haben das Ziel, dass die Urheberrechte geschützt bleiben und die Urheber eine angemessene Vergütung für deren kreative Leistungen erhalten.
• Verwaltung von Urheberrechten
• Lizenzierung und Vergütung
• Internationale Zusammenarbeit
Die Aufführungsrechte der Musikschaffenden werden zum Beispiel von der GEMA verwaltet. Dass um-fasst alles die Genehmigung, sodass die Werke von anderen genutzt werden können, sei es durch eine Aufführung oder im Fernsehen oder doch auch über andere Medien. Der Rechtsrahmen der GEMA bein-haltet zwei sehr wichtige Komponenten: Dazu gehört die Lizenzierung und die Vergütung. Die Gesellschaft vergibt solche Lizenzen für die Nutzung geschützter Musikwerke und sammelt Gebühren verschiedener Nutzer wie zum Beispiel Radiosendern und Online-Plattformen. Diese eingehenden Gelder werden dann an Urheber weitergegeben. Da auch im Ausland die Interessen der Mitglieder geschützt werden, ist es wichtig das international gut zusammengearbeitet wird. Die GEMA hat durch verschiedene Vereinbarungen mit anderen Gesellschaften weltweit die Möglichkeit, dass die Rechte ihrer Mitglieder weltweit wahrgenommen werden und außerdem auch bezahlt werden. Die Gesetze der GEMA wollen darauf hinaus, sodass die Interessen der Urheber und der Nutzer von musikalischen Werken fair berücksichtigt werden. Damit die Rechte der Kreativen geschützt bleiben und gleichzeitig eine breite Nutzung von Musik ermöglicht wird, sind deutliche Regeln sehr wichtig.