Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Eigentümlichkeit (im Urheberrecht)

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Der Begriff Eigentümlichkeit im Kontext des Urheberrechts geht um den Aspekt der Einzigartigkeit eines Werkes, damit es als Patent evaluiert werden kann. Somit muss das Werk gewisse individuelle Merkmale besitzen, die es von anderen Werken unterscheiden, damit man es überhaupt patentieren kann. Dies zeigt nochmal eine der Hürden, welche Erfinder durchgehen müssen, damit ein Werk überhaupt als Patent infrage kommt. Es geht vor allem darum, was ein Werk besonders macht und wie es sich von anderen Werken unterscheidet.

Kernaspekte der Eigentümlichkeit:

  1. Originalität: Der Aspekt der Originalität geht vor allem darum, dass neue Erfindungen, welche patentiert werden sollen, eine gewisse Rarität mit sich bringen und nicht eine Erweiterung oder Änderung eines schon existierenden Patentes sind. Somit darf es sich nicht bloß um eine Kopie oder Wiedergabe eines existierenden Werkes handeln.
  2. Persönliche Prägung des Urhebers:.Um geistiges Eigentum dem Eigentümer zuzuordnen, gibt es oft in der Kunst, aber auch allgemein gefasst, immer einen Persönlich Aspekt bei einer Erfindung, welche nochmal die Präferenzen und die kreativen Entscheidungen vom Eigentümer darstellen. Somit besitzt dieses Patent eine gewisse persönliche Note.