Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Einfachgesetzliche Rechtsquellen

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Als einfachgesetzliche Rechtsquellen sind Gesetze, welche einerseits unabhängig von anderen Gesetzen existieren. Beispiel hierfür ist zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder auch das Strafgesetzbuch (StGB). Diese Regelungen oder Gesetze sorgen für klare Regeln für das Verhalten von Menschen und Unternehmen, sodass diese im Einklang in einer Gesellschaft leben können. Diese Gesetze wurden ebenfalls im normalen Gesetzgebungsverfahren erstellt und sind in klaren Anwendungsfällen für verschiedene Bereiche notwendig.
Merkmale einfachgesetzlicher Rechtsquellen:

  1. Selbständigkeit: Diese Art von Gesetzen greifen auf Rechtsbereiche, welche nicht auf Verfassungsgesetze zurückgreifen, sodass diese ihren individuellen Alleinstellungsmerkmale haben. Somit sind diese selbständig und sind nicht von anderen Gesetzen abhängig, damit diese in Kraft treten.
  2. Bestimmtheit: Durch die präzise Wortwahl und klare Abtrennung gegenüber anderen Gesetzen, lassen solche Gesetzen wenig Spielraum für eigene Interpretationen und sind einfach zu verstehen.

Eigenständige Geltung: Diese Art von Gesetzen sind eigenständig und leben in keiner Abhängigkeit von anderen Gesetzen. Somit haben sie eine eigenständige Geltung und haben ihre Wirkung ohne direkte Beziehung übergeordneter Rechtsbereiche.