Am 25. Mai 2018 wurden einheitliche Datenschutzstandard für alle EU-Mitgliedsstaaten festgelegt, diese sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung verankert. Dieser sorgt vor allem für einen freien Datenverkehr innerhalb der EU, welcher die fundamentale Rechte eines Individuums berücksichtigt, sodass keine Sicherheitsbedenken bei einzelnen Personen auftauchen können.
Um die Einzelpersonen zu schützen, gibt es diverse Ansprüche auf bestimmte Rechte:
- Recht auf Zugang: Jedes Individuum hat das Recht darauf, eine Bestätigung zu erhalten, in welchem Rahmen und ob seine Daten verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung: Jedes Individuum hat das Recht darauf, seine Daten im Falle einer Unvollständigkeit oder ein Fehler zu korrigieren
- Recht auf Auskunft: Jedes Individuum hat das Recht darauf, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
- Recht auf Löschung: Jedes Individuum hat das Recht darauf, die Löschung ihrer Daten zu verlangen unter bestimmten Bedingungen
Um die Einhaltung der EU-DSGVO zu überwachen, ist jedes EU-Mitgliedstaat dazu verpflichtet, eine nationale Datenschutzbehörde zu haben. Wenn es zu Verstößen gegen die EU-DSGVO kommt, können Geldstrafen verhängt werden.