Ein existierendes Werk ist ein bereits geschaffenes kreatives Werk. Das Wort „existieren“ wird als Synonym für das Wort „bestehen“ verwendet. Das existierende Werk im Zusammenhang mit dem Urheberrecht bezieht sich auf ein bestehendes Werk, das vom Urheberrecht geschützt ist. Darunter fallen Werke wie Musikstücke, Filme, Softwareprogramme und andere physische und digitale Werke.
Die existierenden Werke sind für die Menschen durch Aufführungen, Verkauf oder Veröffentlichungen zugreifbar.
Der Urheber ist in der Regel derjenige, der das komplette und exklusive Recht an dem Werk hat.
Eine unerlaubte Nutzung des Werks jeglicher Art ist strafbar.
Ausnahmen sind Nutzungen zum privaten Zweck. Der Schutz des Urheberrechts erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers des existierenden Werks.
Es ist noch wichtig anzumerken, dass bei Fällen, wo zwei oder mehrere Personen an einem Werk teilgenommen haben, der Urheberrechtschutz nach dem Tod des Längstlebenden Schöpfers erlischt.