Der Begriff „Formalisierter Rechtserwerb“ ist ein im Urheberrecht gesetzlich vorgeschriebener Prozess des Erwerbs von Rechten durch formelle Methoden und Verfahren in verschiedenen Rechtsbereichen, wie Eigentumsrecht, Vertragsrecht und Erbrecht.
Im deutschen Urheberrecht ermöglicht der formalisierte Rechtserwerb den Erwerb von Nutzungsrechten von einer Verwertungsgesellschaft. Laut § 11 UrhWG muss diese jedem auf Anfrage angemessene Nutzungsrechte gewähren.
Im Eigentumsrecht kann beispielsweise der Erwerb einer Immobilie durch einen formalisierten Prozess erfolgen. Dieser Prozess kann dann z. B. die Einhaltung bestimmter Formalitäten enthalten, wie die Unterzeichnung eines Kaufvertrages sowie die Zahlung des Kaufpreises und die Registrierung des Eigentum-Wechsels.
Im Vertragsrecht kann der Rechtserwerb auf den Abschluss durch einen Vertrag hinweisen, welcher formelle Anforderungen erfüllt, z. B. die Unterzeichnung beider Parteien.
Bezogen auf das Erbrecht, meint der formalisierter Rechtserwerb den Prozess, in dem Vermögenswerte aus dem Nachlass wegen eines formellen Verfahrens erworben werden. Ein Beispiel stellt die Testamentseröffnung dar.
Die Voraussetzungen für den formalen Rechtserwerb können sich je nach Rechtssystem unterscheiden. Ein Beispiel hierfür ist § 13 UrhGW, nach dem die Verwertungsgesellschaft Tarifpläne für die Vergütung erstellen muss, die sie aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte und Ansprüche verlangt.