Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Freeware

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„Freeware“ bezeichnet eine Art von Software, die kostenlos heruntergeladen und genutzt werden kann, obwohl sie urheberrechtlich geschützt ist. Daher darf sie nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verändert oder verkauft werden. In einigen Fällen kann der Urheber spezielle Bedingungen für die Nutzung festlegen, wie zum Beispiel, dass sie nur für den persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch bestimmt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass auch Freeware per Lizenzvertrag als solche deklariert werden muss.

Freeware sollte nicht mit „Freier Software“ verwechselt werden. Bei freier Software bezieht sich das „frei“ nicht auf den Preis, sondern auf die Nutzungsbestimmungen, die Bearbeitung und die Verbreitung der Software. Freeware kann eine gute Option für Benutzer sein, die bestimmte Funktionen benötigen, aber nicht in der Lage oder bereit sind, für Software zu bezahlen. Es ist jedoch immer wichtig, sicherzustellen, dass die Freeware aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt.
Umgangssprachlich bezeichnet Freeware urheberrechtlich geschützte Werke, meist Software, die kostenlos zur Nutzung abgegeben werden, entsprechend den mitgelieferten Lizenzbestimmungen. Sie sollte jedoch nicht mit Begriffen wie Copyleft, Open-Source-Software oder Shareware verwechselt werden.