Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

GEMA

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Der Begriff „GEMA“ bezeichnet eine internationale Organisation. Diese Organisation besteht seit 1933 und hat die Aufgabe für die Entlohnung der Urheber musikalischer Werke zu sorgen. Die Urheber kriegen das Geld von der GEMA durch Gebühren. Die GEMA kriegt das Geld von Nutzern und Veranstaltern, die die Musik öffentlich nutzen. Weltweit verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte von mehr als 2 Millionen Rechteinhaber.

  • Ein Beispiel für GEMA im Einsatz: Ein durch Urheberschutz geschützter Song läuft im Hintergrund eines Videos, für welchen die GEMA die Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA kann dann eine Urheberrechtsverletzung vorgehen und eine Abmahnung kann drohen.

Das Problem, das bei dieser Situation auftritt, ist, dass man nicht wissen kann, wer, wo wann und wie oft ein urheberrechtliches geschütztes Musikstück verwendet hat. Es ist noch wichtig anzumerken, dass die GEMA ausschließlich für die Texter und Komponisten zuständig ist. Die GVL (deutsche Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Hersteller) sind diejenigen, die für ausübende Künstler zuständig sind.