Gemeinfrei Werke sind die werke, deren Urheberschutz abgelaufen ist. Abhängig vom Werk passiert das nach 50-70 Jahren nach dem Tod des Schöpfers. Gemeinfreie Werke können von jedermann und jederzeit, ohne nach einer Genehmigung fragen zu müssen, verwendet werden.
Gemeinfreiheit kann in verschiedenen Formen auftauchen:
- Werke/Schöpfungen, die nie durch das Immaterialgüterrecht geschützt wurden
Das Urheberrecht und andere Immaterialgüterrechte schützen nur Werke/Schöpfungen, die konkret verkörpert sind, und nicht nur eine Idee. Sie müssen auch original und individuell sein. Das Immaterialgüterrecht bezieht sich auf die rechtlichen Maßnahmen zum Schutz von geistigem Eigentum. Einige Beispiel dafür sind die Urheberrechte, Markenrechte und Patentrechte. Das Immaterialgüterrecht schützt die immateriellen (geistigen) Güter, etwa wie Ideen oder Erfindungen, vor unerlaubter Nutzung oder Kopie.
- Werke/Schöpfungen, deren Schutz abgelaufen ist
Die Schutzdauer kann man nur bei Marken verlängern.
- Werke/Schöpfungen, die der Schöpfer selbst zum Teil in die Gemeinfreiheit entlassen hat
Ein Werk kann man in Deutschland nur zum Teil in die Gemeinfreiheit entlassen, indem der Urheber von Anfang an das Werk ohne jegliche Beschränkungen veröffentlicht. In Deutschland kann ein Urheber auf sein Urheberrecht nicht komplett verzichten.
Der Sinn, dass hinter den gemeinfreien Werken steht, ist, dass sie eine möglichst große Verbreitung und Benutzung erreichen. Dadurch wird die kreative Weiterentwicklung sowie das kulturelle Wissen gefördert.