Ein gemeinsames Werk ist ein Werk, das von mehreren Urhebern geschafft wurde. Damit ein Werk als gemeinsames Werk gilt, müssen die Beiträge aller Autoren voneinander abhängig sein.
Einige Arten von gemeinsamen Werken sind folgende: Kollaborationen in der Musik (Sänger, Produzent, Texter etc.), Co-Autorenschaft bei Büchern, Gemeinschaftsprojekte in der Kunst etc.
Laut § 9 des UrhG, wenn zwei oder mehrere Personen Beteiligung an einem Werk haben und die Beiträge an dem Werk miteinander verbunden sind, kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung verlangen.
In erster Linie werden gemeinsame Werke geschaffen, um zu sehen, ob zwei oder mehrere Künstler etwas einzelartiges schaffen können. Ein anderer Grund dafür ist, um sich einfach die schwere Arbeit zu teilen oder auch vielleicht, um neue Perspektiven und Ideen zu sehen.
Das Urheberrecht bei gemeinsamen Werken erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturheber. Obwohl das gemeinsame Werk frei sein soll, gibt es trotzdem Grenzen, die zu beachten sind. Die Beteiligten an dem gemeinsamen Werk sind auf die Urheberrechte, finanzielle Beteiligung und Aufgabenverteilung zu einigen. Alle müssen auch ihre Zustimmung zur Verwendung und Verbreitung des Werks geben, in Bezug auf das Urheberrecht. Einige Sachen, auf die man verzichten sollte, wären Plagiaten, die Privatsphäre anderer Person, Einhaltung von Urheberrechten und Markenrechten und die Vermeidung von diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten.