Das Genossenschaftsregister wird von Behörden verwendet, um eine Vielzahl an Informationen über Genossenschaften zu erhalten und abzusichern. Dieses Register sorgt im Endeffekt dafür, dass Behörden jegliche Informationen, welche essentiell sind, über eine Genossenschaft zu wissen und im Fall eines Gebrauches dann auch anwendbar sind.
Aufgaben und Funktion:
Eintragung: Bei der Eintragung in das Genossenschaftsregister werden in erster Linie die Genossenschaften registriert und ihnen damit eine Rechtsgültigkeit vermittelt. Somit werden wichtige Informationen wie Name, Sitz und Unternehmensgegenstand erfasst und in das Register eingetragen.
Bekanntmachungen: Falls eine Genossenschaft ihren Sitz oder weitere Informationen ändert, welche dafür sorgen, dass die Daten im Register nicht der Aktualität entsprechen, muss diese Information bei der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, sodass die Informationen abgeändert und der Richtigkeit entsprechen.
Zugang zu diesem Register ist für jeden Zugänglich, der ein gewisses Interesse nachweisen kann. Diese Interessenten können unter anderem Mitglieder, Gläubiger oder Stakeholder sein.