Begriffe zum Datenschutz einfach erklärt

Geräteabgabe

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Mit „Geräteabgabe“ ist die Handlung gemeint, in der die Geräte von Unternehmen, Organisationen sowie Einrichtungen wieder zurück weggegeben werden, welche seitens ihnen zur Verfügung gestellt wurden.
Oft findet eine Geräteabgabe bei der Schule, dem Arbeitsplatz oder in der Bibliothek statt. In Bezug auf Schulen könnten z.B. Tablets, welche an die Schüler für den Unterricht ausgeteilt wurden, am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden.

Am Arbeitsplatz könnte das bspw. die Abgabe von einem Mobiltelefon oder einem Computer sein, welcher für die Arbeit vom Arbeitgeber bereitgestellt wurde.
Oft ist diese Abgabe mit einem bestimmten Verfahren oder einer bestimmten Richtlinie verbunden, sodass alle eingesammelten Geräte ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Dies kann je nach Organisation variieren.
Ein Spezifischer fall der Geräteabgabe wäre die Leermedienabgabe, bei dieser werden Geräte zurückgegeben welche, keine Daten enthalten, also leer sind.
In Deutschland wird die Geräteabgabe gesetzlich geregelt, und wird als Pauschalabgabe bezeichnet und steht im Urheberrechtsgesetz (UrhG), unter den Paragrafen § 54 UrhG, § 54c und § 53a UrhG sowie § 52a und § 27 Abs. 2UrhG.